AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGBs Unternehmensberatung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-UB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Leistungsnehmerin und der correlate analytics gmbh aus dem Titel Unternehmensberatung und sind Grundlage für Angebote, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen von correlate analytics gmbh. Bei Aufträgen mit Nutzung von DaaS Leistungen gelten zusätzlich die Bestimmungen laut AGB-DaaS von correlate analytics gmbh.

01. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird.
  2. Leistungsnehmerinnen sind Unternehmen oder sonstige Organisationen, die keine Privatpersonen sind, die mit correlate analytics gmbh einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Vertrag ĂĽber die Nutzung (Nutzungsvereinbarung) der o.a. Leistungen abgeschlossen haben.
  3. Soweit es um Rechte und Pflichten der Leistungsnehmerin geht, gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch fĂĽr ihre Mitarbeiter, Partner und Auftragsdatenverarbeiter.

02. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

  1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  2. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch correlate analytics gmbh selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich correlate analytics gmbh zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

03. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrags an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  2. Der Auftraggeber wird correlate analytics gmbh auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass correlate analytics gmbh auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
  4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (zB Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von correlate analytics gmbh von dieser informiert werden.

04. Sicherung der Unabhängigkeit

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von correlate analytics gmbh zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

05. Berichterstattung und Abnahme

  1. correlate analytics gmbh verpflichtet sich, ĂĽber seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und - gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter - dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
  2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrags, nach Ende des Auftrages. correlate analytics gmbh ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  3. Die Abnahme der erbrachten Leistung durch die Leistungsnehmerin hat grundsätzlich binnen 14 Tagen zu erfolgen. Erfolgt keine gegenteilige Rückmeldung, so gilt die Leistung als erbracht.

06. Nutzungsrechte

  1. Für im Rahmen der Beauftragung erstellte Werke (Konzepte, Skripte, Algorithmen, Grafiken, …) erhält der Auftraggeber nicht-exklusive Nutzungsrechte zur eigenen Verwendung.
  2. Eine Ăśberlassung der Werke oder Teilen dieser an Dritte ist - sofern nicht ausdrĂĽcklich vereinbart - nicht gestattet.
  3. Bei Übermittlung der Werke oder Teilen dieser an Auftragsdatenverarbeiter ist correlate analytics gmbh über Empfänger und Umfang zu unterrichten. correlate analytics gmbh kann die Weitergabe der Werke an Auftragsdatenverarbeiter verweigern, wenn der Verdacht auf missbräuchliche (z.B. geschäftlich, …) Nutzung durch die Auftragsdatenverarbeiter besteht.
  4. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt correlate analytics gmbh zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

07. Schutz des geistigen Eigentums

  1. Die Urheberrechte an den correlate analytics gmbh und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei correlate analytics gmbh. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von correlate analytics gmbh zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von correlate analytics gmbh – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  2. Absatz 06.4. gilt analog.

08. Gewährleistung

  1. correlate analytics gmbh ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

09. Haftung / Schadenersatz

  1. correlate analytics gmbh haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
  2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurĂĽckzufĂĽhren ist.
  4. Sofern correlate analytics gmbh das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt correlate analytics gmbh diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. correlate analytics gmbh verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
  2. Weiters verpflichtet sich correlate analytics gmbh über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  3. correlate analytics gmbh ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
  4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  5. correlate analytics gmbh ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11. Entgelte und Honorare

  1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält correlate analytics gmbh ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). correlate analytics gmbh ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
  2. correlate analytics gmbh wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen und diese per eMail ĂĽbermitteln.
  3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von correlate analytics gmbh vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
  4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch correlate analytics gmbh, so behält correlate analytics gmbh den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist correlate analytics gmbh von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender AnsprĂĽche wird dadurch aber nicht berĂĽhrt.
  6. correlate analytics gmbh ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch correlate analytics gmbh ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

  1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

  2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

    • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt;
      • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät;
    • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, ĂĽber den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Streitschlichtung

  1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
  2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
  3. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

14. Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  2. Ă„nderungen des Vertrages und dieser AGB bedĂĽrfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. MĂĽndliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von correlate analytics gmbh. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz von correlate analytics gmbh zuständig.

15. Salvatorische Klausel

  1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Diese Regelung gilt entsprechend, falls diese Bestimmungen eine LĂĽcke aufweisen sollten oder sich einzelne Bestimmungen als nicht durchfĂĽhrbar erweisen sollten.